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   BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62, 2 BvR 470/62   

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BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62, 2 BvR 470/62 (https://dejure.org/1965,35)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1965 - 2 BvR 454/62, 2 BvR 470/62 (https://dejure.org/1965,35)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1965 - 2 BvR 454/62, 2 BvR 470/62 (https://dejure.org/1965,35)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 288
  • DÖV 1965, 286
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Insoweit verwirklicht die Regelung des § 31 h BWGöD die von den Beschwerdeführern behauptete Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 1 GG unmittelbar (vgl. BVerfGE 13, 248 [253]; 14, 25 [28]; 16, 147 [158 f.]).

    Denn weder ist es verfassungsrechtlich geboten, den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]), noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber, hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt, ihm dadurch begegnet wäre, daß er die geprüften Kandidaten in die für entlassene Referendare geltende Regelung einbezogen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]).

  • BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Sie erhielten volle Wiedergutmachung nach §§ 9 ff. BWGöD, sofern anzunehmen war, daß sie ohne Verfolgung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit dauernd in eine Beamtenlaufbahn übernommen worden wären (vgl. BVerwGE 11, 109 [111 ff.]; BVerwG RzW 1961, 91).

    Hinsichtlich der Voraussetzung, daß diese Personen "ohne die Verfolgung voraussichtlich eine Anstellung im höheren Dienst und eine Anwartschaft auf beamtenrechtliche Versorgung erreicht hätten", entspricht im übrigen die Regelung des § 31 h BWGöD der Forderung, daß auch geschädigten Beamten im Vorbereitungsdienst ohne Anwartschaft auf spätere Übernahme in eine Beamtenlaufbahn Ansprüche auf Wiederanstellung oder Versorgung nur dann zustehen, wenn festgestellt werden kann, daß der Geschädigte ohne Verfolgung voraussichtlich dauernd in eine Beamtenlaufbahn übernommen worden wäre (vgl. BVerwGE 11, 109 [111 ff.]; BVerwG RzW 1961, 91; vgl. auch die am Ende von § 2 Abs. 1 Satz 2 BWGöD getroffene Regelung).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    In einem Fall wie dem vorliegenden muß sich deshalb das Bundesverfassungsgericht darauf beschränken festzustellen, daß die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG dadurch verletzt sind, daß das Gesetz Beginn und Umfang der Wiedergutmachung für geprüfte Kandidaten und für entlassene Referendare verschieden geregelt hat (vgl. BVerfGE 8, 1 [10]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Entscheidend für die Frage, ob die verschiedene Regelung der Wiedergutmachung für entlassene Referendare und geprüfte Kandidaten vor dem allgemeinen Gleichheitssatz bestehen kann, ist jedoch, ob sich für die Differenzierung, die der Gesetzgeber zwischen diesen beiden Personengruppen vorgenommen hat, sachlich einleuchtende Gründe auffinden lassen oder ob in dieser Differenzierung eine willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte liegt (vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 11, 105 [123]; 11, 245 [253]; 11, 283 [287]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Denn weder ist es verfassungsrechtlich geboten, den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]), noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber, hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt, ihm dadurch begegnet wäre, daß er die geprüften Kandidaten in die für entlassene Referendare geltende Regelung einbezogen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Entscheidend für die Frage, ob die verschiedene Regelung der Wiedergutmachung für entlassene Referendare und geprüfte Kandidaten vor dem allgemeinen Gleichheitssatz bestehen kann, ist jedoch, ob sich für die Differenzierung, die der Gesetzgeber zwischen diesen beiden Personengruppen vorgenommen hat, sachlich einleuchtende Gründe auffinden lassen oder ob in dieser Differenzierung eine willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte liegt (vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 11, 105 [123]; 11, 245 [253]; 11, 283 [287]).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Denn weder ist es verfassungsrechtlich geboten, den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]), noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber, hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt, ihm dadurch begegnet wäre, daß er die geprüften Kandidaten in die für entlassene Referendare geltende Regelung einbezogen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Entscheidend für die Frage, ob die verschiedene Regelung der Wiedergutmachung für entlassene Referendare und geprüfte Kandidaten vor dem allgemeinen Gleichheitssatz bestehen kann, ist jedoch, ob sich für die Differenzierung, die der Gesetzgeber zwischen diesen beiden Personengruppen vorgenommen hat, sachlich einleuchtende Gründe auffinden lassen oder ob in dieser Differenzierung eine willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte liegt (vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 11, 105 [123]; 11, 245 [253]; 11, 283 [287]).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Entscheidend für die Frage, ob die verschiedene Regelung der Wiedergutmachung für entlassene Referendare und geprüfte Kandidaten vor dem allgemeinen Gleichheitssatz bestehen kann, ist jedoch, ob sich für die Differenzierung, die der Gesetzgeber zwischen diesen beiden Personengruppen vorgenommen hat, sachlich einleuchtende Gründe auffinden lassen oder ob in dieser Differenzierung eine willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte liegt (vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 11, 105 [123]; 11, 245 [253]; 11, 283 [287]).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 14/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
    Denn weder ist es verfassungsrechtlich geboten, den Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gerade auf diese Weise zu beseitigen (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]), noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber, hätte er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt, ihm dadurch begegnet wäre, daß er die geprüften Kandidaten in die für entlassene Referendare geltende Regelung einbezogen hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Der Überprüfung unterliegen insoweit gemäß § 78 Satz 2, § 82 Abs. 1 BVerfGG, die im Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden sind (vgl. BVerfGE 18, 288 ), auch die nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfolgten Gesetzesänderungen.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die genannte Vorschrift ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden (BVerfGE 18, 288 ; 40, 296 ; 91, 1 ; 92, 53 ; 94, 241 ; 98, 365 ; 104, 126 ; 110, 94 ).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    1. Bei der gegebenen Rechtslage können die beanstandeten Vorschriften nicht nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG für nichtig erklärt werden (vgl. BVerfGE 18, 288 [301]); 22, 349 [360]).
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